Was macht die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)?
Die EUTB® berät und begleitet Menschen mit (möglichen) Behinderungen und ihre Familien.
Sie hilft Ihnen, sich in der Behördenvielfalt zurecht zu finden und begleitet Sie dabei.
Sie hilft Ihnen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Sie hilft Ihnen, Ihre Rechte wahrzunehmen.
Wen berät die EUTB®?
Alle Menschen mit Behinderungen
Alle Menschen mit chronischen Erkrankungen
Menschen, die krank sind und vielleicht bald behindert sein könnten
Angehörige
Mitarbeiter*innen im Auftrag einer Institution, Organisation oder Behörde
Wie berät die EUTB®?
Unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern
Kostenlos
Bei Bedarf aufsuchend
Ergänzend zu bestehenden Angeboten
Peer Counseling → Sie können ebenfalls von Menschen mit Behinderungen beraten werden
Vertrauensvoll, der Schweigepflicht entsprechend
Respektvoll und wertschätzend
Zu welchen Themen berät die EUTB®?
Die EUTB® berät zu allen Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe.
Diese können zum Beispiel sein:
Arbeit
Ausbildung
Bildung
Freizeit
Gesundheit
Hilfsmittelversorgung
Mobilität
Persönliche Assistenz
Persönliches Budget
Pflegeleistungen
Wohnen
Wie werden die EUTB® gefördert?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert die EUTB® auf Grundlage des § 32 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Was ist das Leitbild der EUTB®?
- Alles, was die EUTB® ausmacht, findet sich in diesem Leitbild wieder.